Bodensee

Leider gibt es am Bodensee recht wenig Möglichkeiten zur FKK. Offiziell ist es im Hörnle-Bad in Konstanz und im FKK-Bad in Fußach (österreich) an der Rheinmündung erlaubt. Ein geduldeter FKK-Strand befindet sich im hinteren Bereich des Kreßbronner Strandbads und an einem Strand in der Nähe des Ortsteils Kreßbronn-Tunau. Den Tunauer Strand erreicht man, indem man von Tunau Richtung See geht, und dort, wo der Fuß- und Radweg nach rechts abbiegt, den unbefestigten Weg geradeaus bis zum Ufer weitergeht. In östlicher Richtung ist dann zuerst “oben ohne” üblich, dann übergang in FKK. Es ist ein wilder FKK-Strand, dieser wird aber geduldet, es finden keine Kontrollen statt. Am Freizeitgelände in Manzell in Friedrichshafen-Fischbach, das man von Friedrichshafen kommend erreicht, indem man kurz vor Fischbach an der Kirche nach links Richtung Tannenhagschule abbiegt und dann sofort wieder links abbiegt, ist “oben ohne” üblich, der hintere Teil wäre aber auch für FKK geeignet. Schreibt mir doch einmal, was ihr davon haltet, hier FKK zu praktizieren oder wenn ihr andere Plätze mit FKK am Bodensee oder in der Gegend kennt! Einen kleinen romantischen FKK-Platz gibt es am Untersee in Gaienhofen, Ortsteil Hemmenhofen. Er liegt am westlichen Ortsende hinter dem öffentlichen Strandbad. Leider ist er inoffiziell, und es soll auch schon mal ärger mit den Behörden gegeben haben, vor allem weil er im Naturschutzbereich liegt. Sehr beliebt ist er auch bei Bootsfahrern, die in der Bucht davor vor Anker liegen. Ein weiterer Platz, der auch immer wieder in den FKK-Führern erwähnt wird, befindet sich zwischen überlingen und Sipplingen am überlinger See. Man erreicht ihn durch einen kleinen Fußgängertunnel, der von der Straße unter der Bahnlinie hindurch zum Ufer führt. Eine weitere Möglichkeit gab es zumindest einmal nordwestlich angrenzend an das Strandbad Lindau-Reutin. Auch bei Lochau (österreich) / Lindau-Zech soll es bei der Mündung des Grenzflüßchens Leiblach eine Uferzone mit viel Gebüsch geben, wo man sich nackt sonnen kann. Ansonsten bleibt einem, sofern man ein Boot hat, natürlich noch über 500 Quadratkilometer Seefläche zum Nacktsein ;-)

Der Platz in Gaienhofen, ein sehr schöner gemütlicher Platz, wird nun von ein paar Personen beschlagnahmt. Es wurde jetzt eine Tafel mit der Aufschrift “Privat” aufgestellt. Sehr schade, aber wie gesagt, es sind nur ein paar Menschen, die den Platz für sich beanspruchen. Man sollte prüfen, ob das so erlaubt ist. [03/2003]

Die Gemeinde Gaienhofen und das Landratsamt Konstanz haben die Anregung gerne aufgenommen, zu prüfen, ob es erlaubt ist, dass “nur ein paar Menschen” den FKK-Platz in Gaienhofen, Ortsteil Hemmenhofen, “für sich beanspruchen”. Es kann eindeutig festgestellt werden, dass es nicht erlaubt ist, sich im Naturschutzgebiet einen FKK-Platz einzurichten. Der FKK-Platz ist weder genehmigt noch geduldet und “beschlagnahmt” wird er von den FKK-Anhängern in rechtswidriger Weise.
In ihrer Beschreibung der FKK-Plätze wird zutreffend darauf hingewiesen, dass er “leider inoffiziell” ist und es bereits Ärger mit den Behörden gab, “weil er im Naturschutzbereich liegt”.
In ihrem eigenen Interesse teilen wir Ihnen mit, dass es sich um ein durch Rechtsverordnung ausgewiesenes Naturschutzgebiet handelt. Das Betreten ist zwar grundsätzlich erlaubt. Nicht erlaubt ist hingegen, die im Privatbesitz stehenden Nachbargrundstücke zu betreten, wenn dort Hinweise auf Betretungsverbote oder Absperrungen angebracht sind. Insbesondere die-jenigen, die ihr Recht auf freie Entfaltung durch FKK für sich in Anspruch nehmen, sollten ebenso Toleranz und Verständnis dafür aufbringen können, dass Privateigentümer ihr Grundstück nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen müssen und auch wenig Verständ-nis dafür haben, dass auf ihren Grundstücken die Notdurft verrichtet wird und durch Tram-pelpfade, Abschneiden oder Herausreißen von Pflanzen in ihr Eigentum und in die Natur eingegriffen wird. Ein derartiges Verhalten schadet auch dem Anliegen und Interesse aller FKK-Freunde.
Die Gemeinde Gaienhofen und das Landratsamt Konstanz weisen deshalb ausdrücklich darauf hin, dass es sich um Ordnungswidrigkeiten handelt, wenn bei der vermeintlich unbe-schränkten, tatsächlich aber missbräuchlichen Ausübung des Rechts auf Erholung und beim Betreten der freien Landschaft Grundstücke beschädigt oder verunreinigt werden. Dies gilt im besonderen Maße für das Mähen und sonstige Eingriffe in das Naturschutzgebiet.
Allein aufgrund der ausufernden unberechtigten “Inbesitznahme” sahen sich die Privateigen-tümer gezwungen, auf ihr Privateigentum hinzuweisen und sehen sich die Behörden gezwungen, die Eingriffe in das Naturschutzgebiet künftig zu verfolgen. [08/2004]

Bürgermeister E., Gemeinde Gaienhofen G. S., ELB, LRA KN

FKK Baden in Hard möglich, siehe hier